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Postanschrift des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in der Stadt Düren
- Geschäftsstelle -
52348 Düren

 

Besucheranschrift und Sprechzeiten der Geschäftsstelle

Montags bis Freitags          08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags                       14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Schenkelstraße 23 (3. Etage)
52349 Düren

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Ansprechpartner

Herr Adam
(Vorsitzender) 
Tel.: 02421 25-1340

 

Herr Balachandran
Tel.: 02421 25-1354

Herr Ecke
Tel.: 02421 25-1336

Frau Walbröhl
Tel.: 02421 25-1070

- Beratung Antragstellung
- Antragsannahme und -prüfung
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- Auskünfte zum Grundstücksmarktbericht
- Erstattung von Gutachten
- Auskünfte zu Bodenrichtwerten

Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ausschlaggebend für das Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren die Ungleichbehandlungen bei der Besteuerung des Grundvermögens, weil über einen langen Zeitraum keine Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen stattgefunden hat.

Der Hauptfeststellungszeitpunkt, für den die neuen Grundsteuerwerte erstmalig festgelegt werden, ist der 1. Januar 2022.

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Die Landesfinanzverwaltung NRW bietet verschiedene Wege an, auf denen Sie sich über die Grundsteuerreform und der Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer informieren können:

Informationen auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW

Die Finanzverwaltung NRW hat unterhttps://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform eine Internetseite mit Informationen zu der Grundsteuerreform eingerichtet.

Grundsteuerportal

Die Finanzverwaltung NRW hat ein Grundsteuerportal eingerichtet, in dem Sie alle Informationen, die für Ihr Grundstück vorliegen, einsehen können (u. a. Bodenrichtwerte). Unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal finden Sie Erklärvideos und Anwendungshinweise zum Grundsteuerportal.

Grundsteuer-Hotline

Die lokalen FInanzämter haben Telefon-Hotlines einrichtet, an der Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer und weitergehende Fragen zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte beantwortet werden.

 

 

 

 

 

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Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauch usw.).
Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Die Kosten richten sich nach Ziffer 5.1 des Kostentarifs (VermWertKostT) der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO).

Die Grundgebühr beträgt nach derzeitigem Stand (21.12.2022) für unbebaute und bebaute Grundstücke :

a) Wert bis 1 Million Euro:
Gebühr: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1.400 Euro.

b) Wert über 1 Million Euro bis 10 Millionen Euro:
Gebühr: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2.400 Euro.

c) Wert über 10 Millionen Euro:
Gebühr: 0,03 Prozent vom Wert zuzüglich 9.400 Euro.

(es ist maximal ein Wert von 100 Millionen Euro, bei Miet- und Pachtwerten von zwei Millionen Euro anzusetzen)


Wegen erhöhten oder verminderten Aufwands sind noch verschiedene Zuschläge bzw. Abschläge möglich.
Zusätzlich werden z. Zt. 19 % Umsatzsteuer erhoben.

Die Bearbeitungszeit für Gutachten liegt derzeit bei mindestens 12 Monaten – nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hs.-Nr.) und des Wertermittlungsstichtags (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich.

Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ggf. privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
  • Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
  • Angaben zur Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum
  • Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
  • einfache tabellarische Auflistung von ggf. durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis (soweit vorhanden)
  • Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)

Das Antragsformular finden Sie im Formulardepot .

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