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für Grundstückswerte
in der Stadt Düren

GA Stadt Düren

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt.

Ein Bodenrichtwert ist ein vorwiegend aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z. B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung oder Grundstückszuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert! Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand oder Grundstücksgestaltung, bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Historische Bodenrichtwerte

Neben den aktuellen Bodenrichtwerte werden im Portal BORIS-NRW auch historische Werte der vorangegangenen Jahre, konkret ab dem Jahr 2011, vorgehalten.

 

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