Die bei den Gutachterausschüssen als Organe der amtlichen Grundstückswertermittlung geführte Kaufpreissammlung stellt die Datengrundlage für die Schaffung einer allgemeinen Markttransparenz dar und dient daneben als Hilfsmittel bei Wertermittlungen durch Gutachterausschüsse und Sachverständige.
Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 BauGB eine Abschrift von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte übertragen werden.
Um den Immobilienmarkt beschreiben zu können, sind jedoch umfangreiche, über den Kaufvertragsinhalt hinausgehende Informationen erforderlich. Viele Informationen zu preis- und wertbestimmenden Merkmalen sind nicht in den Kaufverträgen enthalten. Deshalb versendet die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fragebögen an die Käufer einer Immobilie, um dringend benötigte Daten beispielsweise zur Gebäudeausstattung, zu durchgeführten Modernisierungen, zur Energieeffizienz, zu eventuellen Bauschäden oder auch zu Mieteinnahmen zu erhalten.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt Sachverständigen zur Erstellung von Gutachten auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Bezogen auf das Bewertungsgrundstück werden die Daten geeigneter Vergleichsobjekte zur Verfügung gestellt. Private Antragsteller können auf Antrag anonymisierte Auskünfte erhalten. Die Auskünfte sind kostenpflichtig.