Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Krefeld

GARS KR Collage

Der Gutachterausschuss ist nach § 193 Abs. 5 BauGB gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten von Kaufverträgen über Grundstücke in die Kaufpreissammlung zu übernehmen und auszuwerten. Damit erhält er aktuelle Basisdaten für die Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten.

Oftmals können den Kaufverträgen leider nicht die eigentlichen Wertmerkmale und Umstände entnommen werden, die für den vereinbarten Kaufpreis maßgeblich waren. Unter Bezugnahme auf § 197 BauGB bitten wir die Käufer von bebauten Grundstücken, uns mit Hilfe eines Fragebogens weitere Daten zum Grundstück und Gebäude mitzuteilen.

Sie können Sie den Fragebogen als PDF herunterladen und ausgefüllt per E-Mail gutachterausschuss[at]krefeld.de oder Fax (02151 / 86-3835) an den Gutachterausschuss übermitteln.

Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich behandelt. Ihre Angaben tragen dazu bei, die vom Gesetzgeber gewünschte Transparenz des Grundstücksmarktes zu verbessern. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe und stehen Ihnen bei Rückfragen auch gerne unter den unten angegebenen Telefonnummern zur Verfügung.

 

Fragebogen Bebaute Grundstücke / Sachwertfaktoren

Fragebogen Bebaute Grundstücke / Liegenschaftszinssätze

Fragebogen Bebaute Grundstücke / Wohnungs- und Teileigentum

 

Ansprechpartner Telefon E-Mail
Herr Nagelschmidt 02151 / 86-3842 udo.nagelschmidt[at]krefeld.de
Frau Ingenillen 02151 / 86-3883 k.ingenillen[at]krefeld.de
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