Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Die Bearbeitungszeit für Gutachten liegt derzeit regelmäßig bei ca. 5 - 6 Monaten - nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen.
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ortsteil/Straße und Hs.-Nr.) und des Qualitäts-/Wertermittlungsstichtags (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich. Bitte verwenden Sie hierzu das unten genannte Antragsformular.
Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).
Erforderliche Unterlagen zur Bewertung eines bebauten Grundstücks:
Allgemein:
- Angaben über in den letzten Jahren durchgeführte wesentliche Instandsetzungs-/Modernisierungsmaßnahmen
- Angaben über evtl. bestehende Baumängel/Bauschäden
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) (sofern vorhanden)
- Wohn- und Nutzflächenberechnung (sofern vorhanden)
- Baugenehmigungsunterlagen (sofern vorhanden)
- Energieausweis (sofern vorhanden)
wenn keine Eigennutzung vorliegt:
- Mieterliste mit Mieteinnahmen, Mietvertragslaufzeit und Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung
- Aufstellung der nicht umlagefähigen Betriebskosten
wenn Wohnungs- oder Teileigentum vorliegt:
- Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan
- Angaben zur aktuellen Höhe der Instandhaltungsrücklage
Antragsformulare
Neben dem eigentlichen Antrag benötigen wir zwingend die folgende unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligung.
Datenschutzrechtliche Einwilligung
Gebühren
Auszug aus der Gebührenordnung
Ansprechpartner | Telefon | |
Herr Fürst-Vonbrunn | 02151 / 86-3882 | l.fuerst-vonbrunn[at]krefeld.de |