Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld führt gemäß § 193 Abs. 5 eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.
Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderliche Daten gehören insbesondere
- Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze) für die verschiedenen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke u.a.),
- Sachwertfaktoren – insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Gemäß § 34 GrundWertVO NRW erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Abs. 3 BauGB). Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.
Darüber hinaus sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Antragsformulare
Antrag anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Antrag nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Gebühren
Die oben genannten Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Auszug aus der Gebührenordnung
Ansprechpartner | Telefon | |
Herr Nagelschmidt | 02151 / 86-3842 | udo.nagelschmidt[at]krefeld.de |