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für Grundstückswerte
in der Stadt Krefeld

GARS KR Collage

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld führt gemäß § 193 Abs. 5 eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.

Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderliche Daten gehören insbesondere

  • Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze) für die verschiedenen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke u.a.),
  • Sachwertfaktoren – insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser

 

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Gemäß § 34 GrundWertVO NRW erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Abs. 3 BauGB). Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.

Darüber hinaus sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.

 

Antragsformulare

Antrag anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Antrag nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

 

Gebühren

Die oben genannten Auskünfte sind gebührenpflichtig.

Auszug aus der Gebührenordnung

 

Ansprechpartner Telefon E-Mail
Herr Nagelschmidt 02151 / 86-3842 udo.nagelschmidt[at]krefeld.de
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