Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS-NRW eingesehen bzw. als pdf-Dokument heruntergeladen werden.
BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche Grundlagen
Bodenrichtwerte werden jährlich zum 01. Januar nach § 196 Absatz 1 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlicht.
Gebühren
Auszug aus der Gebührenordnung
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Herr Beckert | 02151 / 86-3862 | joern.beckert[at]krefeld.de |