Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg führt gemäß § 193 Abs. 5 eine Kaufpreissammlung, wertet sie aus und ermittelt Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten.
Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderliche Daten gehören insbesondere
- Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze) für die verschiedenen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke u.a.),
- Sachwertfaktoren – insbesondere für die Grundstücksarten Ein- und Zweifamilienhäuser,
- Umrechnungskoeffizienten (GFZ / (GFZ) für das Wertverhältnis von sonst gleichartigen Grundstücken und
- Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke (Gebäude- und Ertragsfaktoren).
Auskunft aus der Kaufpreissammlung /Auswertung aus der Kaufpreissammlung
Gemäß § 34 Abs. 2 GrundwertVO NRW erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Abs. 3 BauGB).
Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN 45013 zertifizierten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten beantragt wird.
Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 GrundwertVO NRW Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.
Die oben genannten Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren für eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form liegen je Wertermittlungsfall bei 40 Euro Bearbeitungspauschale plus Pauschal 100 Euro für den 1. bis 50. Jeder weitere mitgeteilte Vergleichswert kostet 10 Euro. Siehe Ziffer 5.3.2.1 a) Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) 12.12.2019 in der zurzeit gültigen Fassung.
Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form wird nach Zeitgebühr mit 25 Euro je Arbeitsviertelstunde abgerechnet (siehe Ziffer 5.3.2.1 b) VermWertKostO NRW).
Zur sachgerechten Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular.
Antrag Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Ansprechpartner | Telefon | |
Frau Dechnar | +49(0)203 283 984235 | gutachterausschuss[at]stadt-duisburg.de |
Frau Neumann | +49(0)203 283 984317 | gutachterausschuss[at]stadt-duisburg.de |