Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
– gemäß § 193 Abs. 1 und 5 BauGB
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§ 33 GrundWertVO NRW)
- Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 37 GrundWertVO NRW) - jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Duisburg für baureife und sonstige Grundstücke sowie die Erstellung von Übersichten -
- Ermittlung von Immobilienrichtwerten (§ 38 GrundWertVO NRW)
- Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 40 GrundWertVO NRW)
Der Gutachterausschuss kann
- Gutachten erstatten über Miet- oder Pachtwerte
- Mietwertübersichten erstellen und bei der Erstellung des Mietspiegels
(§ 558c oder 558d BGB) mitwirken - auf Antrag der zuständigen Stelle
– die Mietdatenbank (§ 558e BGB) führen und
– den Mietspiegel erstellen - Wertauskünfte und Stellungnahmen über Grundstückswerte erteilen