Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Duisburg

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Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:

– gemäß § 193 Abs. 1 und 5 BauGB

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§ 33 GrundWertVO NRW)
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 37 GrundWertVO NRW) - jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Duisburg für baureife und sonstige Grundstücke sowie die Erstellung von Übersichten -
  • Ermittlung von Immobilienrichtwerten (§ 38 GrundWertVO NRW)
  • Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 40 GrundWertVO NRW)

Der Gutachterausschuss kann

  • Gutachten erstatten über Miet- oder Pachtwerte
  • Mietwertübersichten erstellen und bei der Erstellung des Mietspiegels
    (§ 558c oder 558d BGB) mitwirken
  • auf Antrag der zuständigen Stelle
        – die Mietdatenbank (§ 558e BGB) führen und
        – den Mietspiegel erstellen
  • Wertauskünfte und Stellungnahmen über Grundstückswerte erteilen
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