Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Duisburg

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Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung Düsseldorf nach Anhörung der Stadt Duisburg bestellt. Die Tätigkeit im Gutachterausschuss ist ehrenamtlich.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg besteht zurzeit aus 21 Mitgliedern (einschließlich je einem Vertreter der drei Duisburger Finanzämter). Die interdisziplinäre Zusammensetzung garantiert kompetente Lösungen komplexer Bewertungsaufgaben.

Hauptberuflich sind die Mitglieder des Gutachterausschusses in den Bereichen Architektur, Bau- und Vermessungswesen, der Immobilienvermarktung, der Wohnungswirtschaft und des Steuerrechts tätig.

Um zu marktorientierten Werten zu gelangen, ist gemäß § 195 Abs. 1 BauGB jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt oder auch im Wege eines Tausches zu übertragen, als Abschrift von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Die im jeweiligen Jahr übersandten Kaufverträge und sonstigen Urkunden werden nach bewertungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet und sind Grundlage der Kaufpreissammlung (§ 193 Abs. 5 BauGB / § 33 GrundWertVO NRW) sowie des jährlich erscheinenden Grundstücksmarktberichtes.

Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung bedient sich der Gutachterausschusses einer Geschäftsstelle, die bei der Stadt Duisburg organisatorisch dem Amt für Baurecht und Bauberatung angegliedert ist. Fachlich unterstehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle ausschließlich der Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines vorsitzenden Mitglieds.

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