Eine der wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses ist gemäß § 196 BauGB die Ermittlung von durchschnittlichen Lagewerten für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands (Bodenrichtwerte) flächendeckend für das Stadtgebiet Duisburg.
Diese beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines jeden Jahres.
Dabei sind Richtwertzonen zu bilden, die Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.
Die Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt; darüber hinaus der Verkehrswertermittlung und der steuerlichen Bewertung.
Für Flächen, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht an Rechtsgeschäften teilnehmen bzw. die in Rechtsgeschäften regelmäßig ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen unterliegen, können im Allgemeinen keine Bodenrichtwerte abgeleitet werden.
Die Bodenrichtwerte ab dem 01.01.2011 sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW eingesehen bzw. als Pdf-Dokument heruntergeladen werden.
Alternativ kann eine Bodenrichtwertauskunft auch schriftlich per Bestellformular bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefordert werden (Zeitgebühr: 25 Euro je Arbeitsviertelstunde).
Ansprechpartner | Telefon | |
Frau Küster | +49(0)203 283 3874 | gutachterausschus[at]stadt-duisburg.de |