Auf der Grundlage der gemäß § 196 Abs. 1 BauGB ermittelten Bodenrichtwerte hat eine Auswertung folgende Bodenrichtwertübersicht ergeben:
Stand 01.01.2024
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gute Lage
[EUR/m²] |
mittlere Lage
[EUR/m²] |
mäßige Lage
[EUR/m²] |
Ein- und Zweifamilienhäuser normiert auf WGFZ 0,5 abgabenfrei |
390
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290
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190
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Mehrfamilienhäuser normiert auf WGFZ 1,2 abgabenfrei |
350
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270
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170
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Baureife Grundstücke für Gewerbenutzung | |||
Klassisches Gewerbe (Hallen und Produktionsstätten) abgabenfrei |
110
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80
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45
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Durch einen Modellwechsel (Wohnlagenkarte) sind die Werte nicht mit den Vorjahren vergleichbar.