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Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der jeweiligen Gebietskörperschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt (§ 7 GrundWertVO NRW). Dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Universitätsstadt Siegen gehören folgende Mitglieder an:

Vorsitzender und Leiter der Geschäftsstelle:

Krämer, Michael
Städtischer Vermessungsrat - Stadt Siegen
Diplom-Sachverständiger (DIA) für Immobilienbewertung / Bauschadensbewertung


Stellvertretende Vorsitzende und ehrenamtliche Gutachter:

Becher, Andreas
Städtischer Obervermessungsrat - Stadt Siegen

Beilken, Rainer
Vermessungsdirektor - Kreis Siegen-Wittgenstein

Schmitz, Werner
Dipl.-Ing., Architekt, Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger, Siegen


Ehrenamtliche Gutachter:

Blecker, Benjamin
Vermessungsassessor, Wilnsdorf

Glodek, Markus
B.A. Real Estate, Netphen

Keßler, Bernd
Immobilienmakler, Siegen

Kringe, Jens Holger
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Siegen

Panthel, Bernd
Land- und Forstwirt, Siegen

Primerano, Davide
Immobilienmakler, Netphen

Sting, Hans
Öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger, Netphen

Strunk, Hans-Werner
Dipl.-Ing., Architekt, Siegen

Vetter, Gunnar
Immobiliengutachter HypZert (F), Neunkirchen


Besondere Mitglieder der Finanzverwaltung gem. § 5 Absatz 4 GrundWertVO NRW:

Hermann, Lorenz
Steuerinspektor - Finanzamt Siegen

Gregor, Nicole
Oberregierungsrätin - Finanzamt Siegen

Was ist ein Verkehrswert?

Das Baugesetzbuch definiert in seinem § 194:

„Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht,  im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten oder tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Praktisch bedeutet dies, dass der Verkehrswert der Preis für eine Immobilie ist, den man üblicherweise und durchschnittlich unter sachkundigen Marktteilnehmern erzielen kann, wenn weder Käufer noch Verkäufer unter besonderen Zwängen handeln.

Der Begriff des Verkehrswertes ist von zentraler Bedeutung für rechtliche und geschäftliche Beziehungen. Er wird z.B. für die Findung eines angemessenen Kaufpreises ermittelt, aber auch vor Gericht in Erbschafts-, Ehescheidungs-, Zwangsversteigerungs- und Entschädigungsverfahren verwendet.

 

Erstatten Sie auch Gutachten für Privatpersonen?

Ja.

 

Wer kann ein Verkehrswertgutachten beantragen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pflichtteilsberechtigte, Behörden, Gerichte und Inhaber von Rechten am Grundstück.

Zur Antragstellung genügt ein formloses Schreiben aus dem hervorgeht, was zu bewerten ist - z.B. die Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück) oder die Postanschrift (Straßenname, Hausnummer) und der Bewertungsstichtag (z.B. aktueller Verkehrswert, Sterbetag des Erblassers bei Pflichtteilsregelungen)

 

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitungszeit eines Gutachtens dauert in der Regel 3 Monate. Die Dauer liegt u.a. in der Beschaffung und Auswertung aller zur Wertermittlung notwendigen Unterlagen und in der Wahrung von Fristen begründet.

 

Erstatten Sie auch Kurzgutachten über den Verkehrswert?

Nein. Die Vorschriften des Baugesetzbuches - BauGB sehen die Erstellung von Verkehrswertgutachten vor. Diese genügen einem hohen Qualitätsanspruch und sind daher gerichtlich anerkannt. Kurzgutachten oder auch Online-Bewertungen für einen geringen Preis können dies unserer Erfahrung nach nicht leisten.

Sind mit der Wertermittlung keinerlei rechtliche Bedingungen, wie z.B. eine Vorlage bei Gericht oder anderen Behörden usw. verbunden, kann der Gutachterausschuss gemäß § 47 i.V.m. Anlage 3 Nr. 10 GrundWertVO Wertauskünfte nach Zeitgebühr erteilen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer evtl. geringeren Auswertetiefe die Genauigkeit eines Verkehrswertgutachtens und somit die rechtliche Anerkennung nicht gegeben sind.

 

Vermittelt der Gutachterausschuss freie Baugrundstücke?

Nein.

 

Wie sind Sie persönlich zu erreichen?

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
Rathaus Siegen-Geisweid
Lindenplatz 7
57078 Siegen

        Sie finden uns im Erdgeschoss in den Zimmern 3 bis 5.
        Allgemeine Geschäftszeiten: Montag bis Freitag : 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und nachmittags nach Absprache.

        Oder per E-Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Besteht für Siegen ein Mietspiegel?

Ja - siehe dazu unter Link 

Der Gutachterausschuss bedient sich gemäß § 192 Absatz 4 Baugesetzbuch einer Geschäftsstelle. Diese arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses oder dessen vorsitzenden Mitglieds. Ihr obliegen insbesondere:

  • die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung,
  • die vorbereitenden Arbeiten für die Erstellung der Bodenrichtwertkarte,
  • die Ableitung und Fortschreibung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
  • die Erarbeitung der Übersicht über die Bodenrichtwerte und des Grundstücksmarktberichtes,
  • die Vorbereitung der Wertermittlung,
  • die Erteilung von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung,
  • die Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte,
  • die Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte und
  • die Erledigung der Verwaltungsaufgaben.

 

Siegen Service Gewerblicher Mietpreisspiegel 2018 2020 Titelseite klein RahmenVon der Industrie- und Handelskammer (IHK) Siegen wird seit 2002 ein Mietpreisspiegel für Einzelhandels- und Büroobjekte sowie Produktionsstätten im IHK-Bezirk veröffentlicht.

Die Erarbeitung und Aktualisierung der Mietspannen erfolgt durch zwei "Arbeitskreise Gewerblicher Mietpreisspiegel" unter Federführung der IHK Siegen auf Grundlage von entsprechenden Mietpreisumfragen.

Die "Arbeitskreise Gewerblicher Mietpreisspiegel" setzen sich aus Vertretern der Gutachterausschüsse der Universitätsstadt Siegen sowie der Kreise Siegen-Wittgenstein und Olpe, Immobilienmaklern und Immobiliensachverständigen, Immobilienexperten heimischer Banken sowie den Bausachverständigen der Finanzämter Siegen und Olpe zusammen.

Der aktuelle gewerbliche Mietpreisspiegel 2018 - 2020 kann gebührenfrei im Internet unter

https://www.ihk-siegen.de/konjunktur-arbeitsmarkt-und-statistik/gewerblicher-mietpreisspiegel/

abgerufen werden.

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