Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte in der
Universitätsstadt Siegen

GARS 01

Sachverstand und Qualität

Den Wert einer Immobilie zu bestimmen ist keine einfache Sache. Vor allem Käufer und Verkäufer neigen dazu, eine Immobilie emotional und subjektiv zu beurteilen. Oft fehlt die notwendige Sachkenntnis. Für die objektive Bewertung einer Immobilie ist der so genannte Verkehrswert zu ermitteln. Dieser stellt den aktuellen und wahrscheinlichsten Preis einer Immobilie dar. Die Ermittlung des Verkehrswertes wird im Verkehrswertgutachten dokumentiert. Erfahrene und geprüfte Sachverständige der Geschäftsstelle bereiten das Gutachten vor, das durch drei ehrenamtliche Sachverständige in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen wird. Die Einbindung mehrerer Sachverständiger garantiert eine neutrale Wertermittlung frei jeglicher sonstiger Interessen. Das Gutachten enthält neben Fotos des Objektes auch eine Dokumentation über den Zustand sowie die sichtbaren Mängel und Schäden. Die Gutachten des Gutachterausschusses sind gerichtlich anerkannt.

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Verkehrswertgutachten nach § 193 und 194 des Baugesetzbuches über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken, wie zum Beispiel:

  • Wohnungsrecht,
  • Nießbrauchrecht,
  • Leitungsrecht,
  • Wegerecht,
  • Erbbaurecht.

 

Antragsberechtigt sind nach § 193 Baugesetzbuch:

  • Eigentümer,
  • ihnen gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber von Rechten an einem Grundstück,
  • Pflichtteilsberechtigte,
  • Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung,
  • Gerichte und Justizbehörden.

Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei.

 

Was wird benötigt?

Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angabe der Postadresse (Straße und Hausnummer) oder der Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) des zu bewertenden Objektes. Bitte geben Sie darüberhinaus den Verwendungszweck des Gutachtens an, wie zum Beispiel:

  • Ehe- / Erbauseinandersetzung,
  • Werermittlung des gesetzlichen Pflichtteilanspruchs,
  • Ver- / Ankaufsverhandlungen,
  • Wertermittlung für Sozialbehörden.

Das Verkehrswertgutachten beinhalten in der Regel die Wertermittlung zum aktuellen Datum. Es kann jedoch vorkommen, dass der Wert zu einem zurückliegenden Zeitpunkt, z.B. dem Sterbetag des Erblassers, benötigt wird. Bitte geben Sie dies in Ihrem Antrag an.

  

Gebühren

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen - VermWertKostO NRW und dem zugehörigen Kostentarif VermWertKostT NRW. Die anfallenden Gebühren ergeben sich für jedes Bewertungsobjekt individuell. Die Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beraten Sie dazu gerne.

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