Login

Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 20 ImmoWertV dar und somit eine Orientierungshilfe, die ermöglichen soll, den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage festzustellen. Sie bilden eine Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach §§ 24 ff. ImmoWertV.

Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen festgesetzt. Neben der lagebezogenen Darstellung auf Basis einer Karte werden die wertbestimmenden Merkmale in einer Tabelle ausgegeben.

Immobilienrichtwerte

  • sind in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben
  • beziehen sich ausschließlich auf Weiterverkäufe, nicht auf Neubauten
  • beinhalten keine Nebengebäude (Garage, Stellplatz etc.)
  • beziehen sich auf Grundstücke ohne besondere Merkmale (z.B. Baulasten, Leitungsrechte, Altlasten, Erbbaurechte)
  • gelten für schadensfreie Objekte ohne besondere Einbauten
  • sind nur innerhalb des Modells des Gutachterausschusses mit seinen entsprechenden Umrechnungstabellen zu verwenden

 

Auf der Website BORIS-NRW sind die Immobilienrichtwerte für die Teilmärkte Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser veröffentlicht. Dort steht als Online-Service ein Immobilien-Preis-Kalkulator zur Verfügung.

 

Zuständiger Ansprechpartner

Dennis von Schamann 
Telefon: 02351 / 171682

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist, Markttransparenz herzustellen. Die Produkte zur Schaffung dieser Markttransparenz sind zum einen die Bodenrichtwertkarte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informiert.

Mit dem Grundstücksmarktbericht gibt der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.

Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erstellt werden. Hier wird in der Kaufpreissammlung nach vergleichbaren Kauffällen gesucht

In einem Verkehrswertgutachten wird der aktuelle Wert einer Immobilie (oder auch der Wert zu einem zurückliegenden Datum) festgestellt.

Anschrift des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle

Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
in der Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gutachterausschuss

Karola Detering (Vorsitzende)
Tel.: 02351 / 171683

Geschäftsstelle

Stefan Hilmert (Leiter der Geschäftsstelle)
Tel.: 02351 / 172685

Kerstin Florin
Tel.: 02351 / 171685

Dennis von Schamann
Tel.: 02351 / 171682

Tanja Mudrovcic
Tel.: 02351 / 172669

Hinweis für Notariate
Senden Sie für die Übermittlung von Kaufverträgen gem. § 195 BauGB die Dokumente an unser besonderes Behördenpostfach (beBPo):  Gutachterausschus für Grundstückswerte in der Stadt Lüdenscheid

Bitte beachten Sie, dass wir nur zuständig sind für die Gemarkungen Lüdenscheid-Land und Lüdenscheid-Stadt.

 

Sprechzeiten der Geschäftsstelle:

montags 
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr 

donnerstags
08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr       

Darüber hinaus können Sie individuelle Termine vereinbaren!

Go to top