Nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB) sind Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Diese Kaufverträge werden ausgewertet und nach Grundstücksarten, Grundstückseigenschaften und bestimmten Ordnungsmerkmalen automatisiert geführt. Die Kaufpreissammlung und die Kaufverträge unterliegen gesetzlichen Vorschriften und dem Datenschutz.
Sie dient dem Gutachterausschuss als Grundlage für die Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Kostenpflichtige Auskünfte können bei berechtigtem Interesse in anonymisierter Form abgegeben werden.
Gutachterausschuss - Formular Auskünfte aus der Kaufpreissammlung (Serviceportal)
Zuständige Ansprechpartnerin
Kerstin Florin
Telefon: 02351 / 171685
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