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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel führt gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Kaufpreissammlung. Nach § 195 BauGB sind die Notare verpflichtet, Abschriften der von ihnen beurkundeten Kaufverträge dem Gutachterausschuss zu übersenden. Entsprechendes gilt für Enteignungs-, Umlegungs-, Zwangsversteigerungsbeschlüsse, vereinfachte Umlegungsbeschlüsse.

Jährlich werden aus den Daten der Kaufpreissammlung insbesondere die Bodenrichtwerte, die Immobilienrichtwerte, die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Preisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren) ermittelt und der Grundstücksmarktbericht erstellt.

Auf der Rechtsgrundlage des § 195 Abs. 3 BauGB und des § 34 GrundWertVO NRW erteilt die Geschäftsstelle auch Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, die schutzwürdigen Belange Dritter nicht berührt sind und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Auskunft kann an Sachverständige ggf. grundstücksbezogen erteilt werden.

 

Alle Auskünfte sind kostenpflichtig. Die anfallenden Gebühren können Sie hier entnehmen.

 

Die sachgerechte Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung können Sie auf der folgenden Internetseite vornehmen:

https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/immobilien-und-grundstuecke/gutachterausschuss-fuer-grundstueckswerte

 

Wichtiger Hinweis:

Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung ersetzt keine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch. Zudem können sie nicht unkritisch auf andere Objekte übertragen werden, da weitere Einflussfaktoren bei der Wertfindung eine Rolle spielen können.

 

Ansprechperson:

Herr Marco Rinski

  • Telefon: 0281/203-2633
  • Telefax: 0281/203-49110 
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag gebührenpflichtige Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).

Die anfallenden Gebühren können Sie hier entnehmen.

Die sachgerechte Beantragung eines Verkehrswertgutachtens können SIe auf der folgenden Internetseite vornehmen:

https://www.wesel.de/wirtschaft-planen/immobilien-und-grundstuecke/gutachterausschuss-fuer-grundstueckswerte

 

Ansprechpersonen:

Frau Dipl.-Ing. Martina Guttenberg

  • Telefon: 0281/203-2634
  • Telefax: 0281/203-49110 
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Frau Sophie Breuer

  • Telefon: 0281/203-2625
  • Telefax: 0281/203-49110 
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Bodenrichtwerte werden gemäß § 196 Abs. 1 BauGB und § 11 Abs. 1 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW - GAVO NRW) durch den jeweiligen örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt und jährlich veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) für eine Zone, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.

Jedem Bodenrichtwert ist ein beschreibender Datensatz zugeordnet, der alle wertrelevanten Merkmale wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung, Geschosszahl, Baulandtiefe, Grundstücksfläche, spezielle Lage innerhalb der Bodenrichtwertzone enthält. Das Lagemerkmal des Bodenrichtwertgrundstücks wird in der Regel durch die Position der Bodenrichtwertzahl visualisiert.

Bodenrichtwerte beziehen sich stets auf unbebaute Grundstücke. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 BauGB).

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in Bezug auf die Wert bestimmenden Eigenschaften bewirken Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert, soweit sie wertrelevant sind.

Sie können die Bodenrichtwerte im Internet unter der folgenden Adresse www.borisplus.nrw.de kostenfrei einsehen und als Dokument herunterladen.

Der Auftrag des Gesetzgebers an den Gutachterausschuss, Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu schaffen, soll durch einen Grundstücksmarktbericht erfüllt werden. Gegenüber privaten Marktanalysen zeichnet sich der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses dadurch aus, dass ihm nahezu alle gezahlten Preise im Stadtgebiet Wesel zur Verfügung stehen, d.h. das Datenmaterial nicht nur eine begrenzte Stichprobe darstellt.

Mit dem Grundstücksmarktbericht legt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wesel seine jährlich erscheinende Übersicht über das Geschehen auf dem örtlichen Immobilienmarkt vor. Der Bericht soll helfen, den örtlichen Immobilienmarkt für Bewertungssachverständige und andere Stellen, die auf Kenntnisse über den Grundstücksmarkt angewiesen sind, als auch für den interessierten Bürger, verständlich zu machen.

Die im Grundstücksmarktbericht aufgeführten Einzelwerte ergeben sich in der Regel aus den im Berichtsjahr für das Gebiet der Stadt Wesel abgeschlossenen und in der Geschäftsstelle registrierten Kaufverträgen, die nach mathematisch-statistischen Gesichtspunkten ausgewertet wurden. Dabei kann die Beschreibung des örtlichen Grundstücksmarktes zwangsläufig nur verallgemeinert und das Marktverhalten für die einzelnen Teilmärkte nur generalisiert dargestellt werden. Die aufgeführten Einzelwerte ersetzen somit nicht die Verkehrswertermittlung eines speziellen Objektes. Diese kann gemäß § 193 (1) Baugesetzbuch (BauGB) mittels eines Gutachtens des Gutachterausschusses erfolgen.

Einsehbar ist der Grundstücksmarktbericht im Internet unter der Adresse www.borisplus.nrw.de

Postanschrift:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

in der Stadt Wesel

Klever-Tor-Platz 1

46483 Wesel

 

Dienstgebäude:

Wesel Rathaus

Räume 370 und 371 (Anbau)

Klever-Tor-Platz 1

46483 Wesel

 

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag:

08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr 

Freitag:

08.30 - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

 

Ansprechpartner*innen:

Vorsitzende und Geschäftsführerin:

Frau Dipl.-Ing. Martina Guttenberg

  • Telefon: 0281/203-2634
  • Telefax: 0281/203-49110 
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle:

Herr Marco Rinski

  • Telefon: 0281/203-2633
  • Telefax: 0281/203-49110 
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Frau Sophie Breuer

  • Telefon: 0281/203-2625
  • Telefax: 0281/203-49110 
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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