Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Wesel

Kopfbild Wesel

Dem Gutachterausschuss obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben: 

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag der in § 193 BauGB genannten Antragsberechtigten
  • Erstattung von Gutachten nach § 5 Abs.2 Bundeskleingartengesetz und nach § 24 Abs.1 Landesenteignungs- und Entschädigungsgesetz (EEG NW)
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe anderer Vermögensvor- und nachteile bei städtebaulichen oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Grunderwerb oder mit Bodenordnungsmaßnahmen sowie der Aufhebung oder Beendigung von Miet- und Pachtverhältnissen
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszinssätze,  Bodenpreisindexreihen u.ä.
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung.

 Der Gutachterausschuss kann folgende Aufgaben übernehmen:

  • Gutachten über Miet- oder Pachtwerte erstellen
  • Mietwertübersichten erstellen und bei der Erstellung des Mietspiegels ( § 558c oder § 558d BGB ) mitwirken
  • auf Antrag der zuständigen Stelle die Mietdatenbank ( § 558e BGB ) führen und den Mietspiegel erstellen
  • Wertauskünfte und Stellungnahmen über Grundstückswerte erteilen
  • individuelle Auswertungen aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter und aggregierter Form vornehmen.

Für das Land Nordrhein-Westfalen wurde bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Oberer Gutachterausschuss eingerichtet, der auf Antrag eines Gerichtes oder einer Behörde ein Obergutachten erstellt, wenn schon ein Gutachten des zuständigen örtlichen Gutachterausschusses vorliegt.

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