Gutachterausschuss im Märkischen Kreis (ohne die Städte Lüdenscheid und Iserlohn)
-Geschäftsstelle-
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid
Sprechzeiten der Geschäftsstelle:
Mo - Fr 07:30 h bis 12:30 h und
Do 13:30 h bis 15:30 h
sowie nach Vereinbarung
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fax: 02351/966-6279
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke, und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte).
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW. Zudem werden z. Z. 19 % Umsatzsteuer erhoben.
Die Gebühr ist abhängig von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes des bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Hierzu einige Beispiele (Gebühren ohne Umsatzsteuer):
Verkehrswert EUR |
Gebühr EUR |
50.000 |
1.500 |
100.000 |
1.600 |
150.000 |
1.700 |
200.000 |
1.800 |
250.000 |
1.900 |
300.000 |
2.000 |
400.000 |
2.200 |
500.000 |
2.400 |
Für mitzubewertende Rechte, weitere Stichtage und sonstige Besonderheiten (umfachreiche Recherchen, aufwendige Ermittlung von Bauschäden, etc.) legt der Gebührentarif entsprechende Zuschläge fest.
Ein entsprechendes Antragsformular (PDF-Format) kann hier online heruntergeladen werden.
Zur Beratung steht Ihnen Herr Kriegel unter der Telefon-Nr. 02351/966-6680 zur Verfügung.
Die Kaufpreissammlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingerichtet und geführt. Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Dies gilt auch für das Angebot und die Annahme eines Vertrags, wenn diese getrennt beurkundet werden, sowie entsprechend für die Einigung vor einer Enteignungsbehörde, den Enteignungsbeschluss, den Beschluss über die Vorwegnahme einer Entscheidung im Umlegungsverfahren, den Beschluss über die Aufstellung eines Umlegungsplans, den Beschluss über eine vereinfachte Umlegung und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren. Die Kaufverträge sind nach Weisung des Gutachterausschusses auszuwerten.
Öffentlich bestellte u. vereidigte, bzw. zertifizierte Sachverständige für Grundstücks- und Immobilienbewertungen können zur Begründung ihrer Gutachten auf schriftlichen Antrag Auskünfte in nicht anonymisierter / anonymisierter Form aus der Kaufpreissammlung erhalten.
Bei Fragen und Auskünften stehen Ihnen
Herr Crone unter der Telefon-Nr. 02351/966-6735 oder
Herr Kriegel unter der Telefon-Nr. 02351/966-6680 zur Verfügung.