Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§196 BauGB). Die Bodenrichtwerte werden jährlich bezogen auf den Stichtag 01.01. des laufenden Jahres ermittelt und anschließend veröffentlicht. Bodenrichtwerte werden für erschließungsbeitragsfreies Bauland unterschiedlicher Nutzungen sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke eines Gebietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den Wert bestimmenden Merkmalen, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe) bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.
Über folgenden Link kann die Bodenrichtwerkarte aufgerufen werden.
Die Bodenrichtwertkarten können während der Dienststunden bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Märkischen Kreis eingesehen werden.
Die Geschäftsstelle erteilt jedermann mündlich Auskunft über die Bodenrichtwerte.