Die Daten der Kaufpreissammlung werden aus Kaufverträgen und Fragebögen erfasst und dienen in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können jedoch auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung:
Antrag (nicht anonymisierte Auskunft)
Fragebögen für die Kaufpreissammlung:
(Um den Fragebogen online ausfüllen zu können, muss die PDF mit einem passenden Programm z.B. Acrobat Reader geöffnet werden!)