Bodenrichtwerte werden jahrgangsweise ermittelt und mit dem Stichtag 1. Januar von den Gutachterausschüssen nach eingehender Beratung beschlossen. Die Bodenrichtwerte werden in einer Karte dargestellt und veröffentlicht. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten sowie die Bodenrichtwertkarte erwerben, einsehen oder Auszüge erhalten.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt. Er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Abweichungen des einzelnen Grundstückes in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie Erschließungszustand, Grundstücksgestaltung (Zuschnitt, Größe, Lage etc.), Bodenbeschaffenheit, Ausnutzbarkeit und Lage - bewirken Abweichungen seines Wertes vom Bodenrichtwert.
BORISplus.NRW (Bodenrichtwerte im Internet)
Erstmalig wurden im Jahr 2011 zonale Bodenrichtwerte ermittelt und beschlossen. Dazu erscheint die Bodenrichtwertkarte seitdem in Atlas-Form und nicht mehr als Karte.
Die Bodenrichtwertkarte können Sie auch per Email oder schriftlich per Brief/Fax bestellen
Örtliche Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte