NRW LogoDer Gutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Recklinghausen

GA Recklinghausen

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag gebührenpflichtige Gutachten über

  • den Verkehrswert (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken,
  • Rechte an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht etc.),
  • die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust,
  • die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile,
  • die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gemäß § 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes,
  • die Ermittlung von Anfangs- und Endwerten nach § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie
  • Miet- oder Pachtwerte.

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Behörden.

In den Fällen eines Miet- bzw. Pachtwertgutachtens ist außerdem die jeweilige Mieterin/Pächterin oder der jeweilige Mieter/Pächter antragsberechtigt.

 

Die Erstattung eines Gutachtens kann formlos (unter Angabe der Adresse des Wertermittlungsobjektes), mit den folgenden Formularen oder in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe Punkt Erreichbarkeit) beantragt werden:

 

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens (Antrag über Serviceportal)

 

Die Höhe der Gebühren, der Ablauf der Gutachtenerstellung sowie die zur Verfügung zu stellenden Objektunterlagen sind dem folgenden Merkblatt zu entnehmen:

 

Merkblatt für Anträge auf Erstattung eines Gutachtens

 

Ansprechpartner

Herr Stefan Schwob

  • Telefon: 02361/50-2449
  • Telefax: 02361/50-9-2449
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Gebäude: Technisches Rathaus, Raum 507

 

Herr Manuel Kania

  • Telefon: 02361/50-2452
  • Telefax: 02361/50-9-2452
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Gebäude: Technisches Rathaus, Raum 405

 

 

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