Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag gebührenpflichtige Gutachten über
- den Verkehrswert (Marktwert) von unbebauten und bebauten Grundstücken,
- Rechte an Grundstücken (z.B. Erbbaurecht, Wohnungsrecht etc.),
- die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust,
- die Höhe anderer Vermögensvor- und -nachteile,
- die ortsübliche Pacht im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gemäß § 5 Abs. 2 des Bundeskleingartengesetzes,
- die Ermittlung von Anfangs- und Endwerten nach § 154 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie
- Miet- oder Pachtwerte.
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Behörden.
In den Fällen eines Miet- bzw. Pachtwertgutachtens ist außerdem die jeweilige Mieterin/Pächterin oder der jeweilige Mieter/Pächter antragsberechtigt.
Die Erstattung eines Gutachtens kann formlos (unter Angabe der Adresse des Wertermittlungsobjektes), mit dem folgenden Formular oder in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe Punkt Erreichbarkeit) beantragt werden:
Antrag auf Erstattung eines Gutachtens
Die Höhe der Gebühren, der Ablauf der Gutachtenerstellung sowie die zur Verfügung zu stellenden Objektunterlagen sind dem folgenden Merkblatt zu entnehmen:
Merkblatt für Anträge auf Erstattung eines Gutachtens
Ansprechpartner
Herr Stefan Schwob
- Telefon: 02361/50-2449
- Telefax: 02361/50-9-2449
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Gebäude: Technisches Rathaus, Raum 406
Herr Manuel Kania
- Telefon: 02361/50-2452
- Telefax: 02361/50-9-2452
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Gebäude: Technisches Rathaus, Raum 405