NRW LogoDer Gutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Recklinghausen

GA Recklinghausen

Der siebente Teil des im Jahre 1960 in Kraft getretenen Bundesbaugesetzes (BBauG) regelte zum ersten Mal das Recht zur Ermittlung von Grundstückswerten und schuf damit die Institution der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein selbstständiges und weisungsunabhängiges Kollegialgremium, dessen Zuständigkeitsgebiet sich aus der Grundstückswertermittlungsverordnung, der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB) bzw. der Gutachterausschussverordnung eines jeden Landes ergibt. In Nordrhein-Westfalen sind die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bei den kreisfreien Städten, den Landkreisen und den großen kreisangehörigen Städten eingerichtet worden. Die jeweiligen Gutachterausschüsse bestehen dabei gemäß der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW) aus einer oder einem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Gutachter*innen, die von der Bezirksregierung für den Zeitraum von fünf Jahren bestellt werden. Alle Mitglieder des Gutachterausschusses sind ehrenamtlich tätig, sofern die Tätigkeit nicht im Hauptamt ausgeführt wird.

Die Mitglieder des Gutachterausschusses müssen die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderliche Sachkunde besitzen und sollen in der Grundstückswertermittlung erfahren sein. Die weiteren Gutachter*innen und mindestens ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied dürfen jedoch nicht der Verwaltung der Gebietskörperschaft angehören, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist.

 

Für die Wahrnehmung der gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben bedient sich der Gutachter­ausschuss einer Geschäftsstelle. Diese wird bei der Gebietskörperschaft eingerichtet, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist. Die Gebietskörperschaft, bei der die Geschäftsstelle eingerichtet ist, stellt für die Geschäftsstelle fachlich geeignetes Personal und Sachmittel zur Verfügung, so dass die Aufgaben des Gutachterausschusses sorgfältig, vollständig sowie sach- und termingerecht wahrgenommen werden können.

 

 

Ferner sind gemäß § 198 BauGB Obere Gutachterausschüsse oder Zentrale Geschäftsstellen zu bilden, wenn in dem Bereich der höheren Verwaltungsbehörde mehr als zwei Gutachterausschüsse gebildet sind. Der Obere Gutachterausschuss oder die Zentrale Geschäftsstelle haben insbesondere die Aufgabe, überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens zu erstellen, dessen Ergebnisse in dem Grundstücksmarktbericht des jeweiligen Landes zu veröffentlichen sind.

Der Obere Gutachterausschuss des Landes Nordrhein-Westfalens wurde im Jahre 1981 gebildet. Seine Geschäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet.

 

 

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