NRW LogoDer Gutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Recklinghausen

GA Recklinghausen

Der Bodenrichtwert (siehe §196 Baugesetzbuch – BauGB) ist ein vorwiegend aus Grundstückskaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (EUR/m²) eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs. 1 BauGB). Bodenrichtwerte beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Flächenhafte Auswirkungen wie z.B. bei Denkmalbereichssatzungen, Lärmzonen, Bodenbewegungsgebieten, Boden- und Grundwasserverhältnisse sind im Bodenrichtwert berücksichtigt.

Die Bodenrichtwerte werden in Richtwertzonen ausgewiesen. Diese Zonen umfassen Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Jedem Bodenrichtwert ist ein beschreibender Datensatz zugeordnet, der alle wertrelevanten Merkmale wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der Nutzung, Geschosszahl, Baulandtiefe, Grundstücksfläche, spezielle Lage innerhalb der Bodenrichtwertzone enthält. Diese wertbeeinflussenden Merkmale definieren das Bodenrichtwertgrundstück. Das Lagemerkmal des jeweiligen Bodenrichtwertgrundstücks wird in der Regel durch die Position der Bodenrichtwertzahl visualisiert.

Einzelne Grundstücke in einer Bodenrichtwertzone können in ihren wertrelevanten Merkmalen von der Beschreibung der Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks abweichen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in Bezug auf die wertbestimmenden Eigenschaften bewirken Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert. Diese können aus Umrechnungsvorschriften des jeweiligen Gutachterausschusses abgeleitet werden. Sie werden jedem Bodenrichtwertausdruck beigefügt.

Die Bodenrichtwerte werden gemäß §196 Abs. 1 BauGB und §37 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen – GrundWertVO NRW) jährlich durch den jeweiligen örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschlossen und veröffentlicht (www.boris.nrw.de).

Dort können die beschreibenden Merkmale der Bodenrichtwerte kostenfrei (ohne Registrierung) abgerufen werden. Bei Bedarf kann zudem ein kostenloser Ausdruck in Form eines .pdf-Dokumentes erzeugt werden.

 

Bodenrichtwerte bzw. Bodenrichtwertkarten zurückliegender Jahrgänge (vor Jahrgang 2011), die nicht mehr auf BORIS.NRW zu finden sind, können telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragt oder hier (ohne Registrierung) abgerufen und als .pdf-Dokument heruntergeladen werden.

 

Eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft kann mit dem folgenden Formular oder in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (siehe Punkt Erreichbarkeit) beantragt werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig; die Höhe der Gebühren ist dem Antragsformular zu entnehmen.

 

Antrag auf eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft (Antrag über Serviceportal)

 

Ansprechpartner

Herr Stefan Schwob

  • Telefon: 02361/50-2449
  • Telefax: 02361/50-9-2449
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Gebäude: Technisches Rathaus, Raum 507

 

Frau Kerstin Langer

  • Telefon: 02361/50-2450
  • Telefax: 02361/50-9-2450
  • E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  • Gebäude: Technisches Rathaus, Raum 405

 

 

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