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für Grundstückswerte in der
Stadt Mülheim an der Ruhr

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Die Angaben des Mietspiegels entsprechen dem Stand Mai 2023. Der Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe, die es ermöglichen soll, die Miethöhe einer Wohnung unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage festzustellen. Der qualifizierte Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Die Mietspiegeltabelle enthält Mietspannen je m² Wohnfläche monatlich für die Nettokaltmiete (Miete ohne Heiz- und Betriebskosten), getrennt nach Baualtersklassen. Neben Mietwohnungen in Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen ab 20 m² bis zu 150 m² Wohnfläche einschließlich, enthält der Mietspiegel auch Angaben zu Mieten von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Der neue Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten des freifinanzierten Wohnungsbaus und trägt damit auch dazu bei, Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten zu schützen.

Der Mülheimer Mietspiegel beruht auf einer sehr breiten Datengrundlage. Ausführliche Angaben von rund 6.700 Wohnungen sind in die Berechnungen zur Mietspiegel-Erstellung eingegangen. Die Anzahl der berücksichtigten Wohnungen konnte damit erneut erhöht werden. Dazu hat beigetragen, dass die Teilnahme an der Erhebung nach dem Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes Mitte 2022 verpflichtend ist.

Der vorliegende Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den vorgenannten Interessenverbänden anerkannt. Er genügt damit den Anforderungen, die an einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d Abs. 1 BGB) gestellt werden.

Tabellenfelder, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind im Mietspiegel gesondert gekennzeichnet bzw. beschrieben. Für diese Felder treten die besonderen Rechtsfolgen eines qualifizierten Mietspiegels nicht ein. Alle Mitglieder des Arbeitskreises stehen für Auskünfte zur Verfügung.

 

Der qualifizierte Mietspiegel löst zwei wesentliche Rechtsfolgen aus:

Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben zu einer bestimmten Wohnung, deren Miete der Vermieter im gesetzlichen Mieterhöhungsverfahren ändern will, so hat er diese Angaben in seinem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitzuteilen,  wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützen möchte (§ 558a Abs. 3 BGB).

Im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte
die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).

 

Anmerkung:

Die Mietspiegel gibt es ausschließlich nur als PDF-Download-Dokument.

Sie sind daher bewusst drucker- bzw. umweltfreundlich gehalten. Es wird auf Bilder und intensive Farbigkeit verzichtet und der Gesamttext ist auf wenige DIN A4- Seiten komprimiert.

 

Die Mietspiegel stehen kostenfrei als Download bereit.

Mietspiegel 2024

Mietspiegel 2022                                                                           

Mietspiegel 2020

Mietspiegel 2018

Mietspiegel 2016

Mietspiegel 2014

Mietspiegel 2012

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