Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.
Aufgrund der Menge und der kleinräumigen Abgrenzung ist vom Gesetzgeber keine Bodenrichtwertkarte in Papierform mehr vorgesehen. Die Veröffentlichung und die Ausfertigung von Auszügen erfolgt in der Regel über das Internetportal BORISplus.
Die Bodenrichtwertgebiete (Zonen) sind grundstücksscharf abgegrenzt und mit artspezifischen Fachinformationen versehen, die ihre Handhabung bei der Wertableitung erläutern.
Diese wichtigen Fachinformationen stehen im Kontext am Ende dieser Seite zum Download bereit.
Fachinformation Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke
Fachinformation Geschosswohnungsbau
Fachinformation Gewerbegrundstücke
Fachinformation forstwirtschaftliche Grundstücke
Fachinformation landwirtschaftliche Grundstücke
Fachinformation Außenbereichsgrundstücke
Fchinformation Sondernutzungsflächen