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für Grundstückswerte in der
Stadt Mülheim an der Ruhr

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Auftragsformular Gutachten

Verfahrensablauf zur individuellen Gutachtenerstellung

Sie beantragen das Gutachten der Einfachheit halber mit dem    Antragsformular Gutachten (Hinweis:  Gebührenübersicht.), in das Sie die erforderlichen Angaben eintragen. Fügen Sie bitte einen unbeglaubigten Grundbuchauszug, erhältlich beim Grundbuchamt im Amtsgericht, und im Falle, dass Sie nicht selbst Eigentümer sind, die entsprechenden Nachweise ihrer Antragsberechtigung bei.

Der/die zuständige Sachbearbeiter/in ordert Katasterauszüge, Akten der Bauaufsicht und sonstige für die Bewertung wichtigen Informationen von den Behörden. Bei Ertragswertobjekten werden Sie um Übersendung einer Mietaufstellung gebeten.

Zur Bearbeitung des Gutachtens vereinbart der/die Sachbearbeiter/in mit Ihnen einen Termin für die Grundstücks- und Gebäudebesichtigung. Bei der Ortsbesichtigung haben Sie die Möglichkeit, auf sämtliche wertrelevanten Tatsachen hinzuweisen. Ferner werden bei der Besichtigung von Ihrem Objekt einige Außenfotos und ggf. auch Innenaufnahmen für die interne Bearbeitung angefertigt.

Nach der Grundstücks-/Gebäudebesichtigung wird das Gutachten von dem/der Sachbearbeiter/in als Entwurf ausgearbeitet und in einer Sitzung des Gutachterausschusses (an der drei Gutachter, der/die Sachbearbeiter/in und der/die Geschäftsführer/in teilnehmen) beraten. An diesem Sitzungstermin nimmt der Gutachterausschuss eine Kurzbesichtigung Ihres Objektes vor. Dieser Termin wird rechtzeitig vorher mit Ihnen abgesprochen.

Der Sitzungstermin, in dem Ihr Gutachten beraten und beschlossen wird, ist nicht öffentlich. Das Ergebnis bzw. den beschlossenen Verkehrswert können Sie direkt nach der Sitzung in der Geschäftsstelle erfragen. Das fertige Gutachten wird Ihnen wenige Tage später zusammen mit dem Gebührenbescheid per Post zugeschickt.

Falls das Bewertungsobjekt mehrere Eigentümer hat, so ist auch den Miteigentümern eine Kopie des Gutachtens zu übersenden.

 

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