Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte in der
Stadt Mülheim an der Ruhr

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Die beurkundenden Stellen sind gem. § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) verpflichtet dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte sämtliche Kaufverträge über Grundstücke zuzuleiten. Diese werden vom Gutachterausschuss ausgewertet und in der Kaufpreissammlung erfasst.

Die dem Datenschutz unterliegende Kaufpreissammlung bildet die Basis für die Tätigkeiten des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle:

  • vorbereitende Arbeiten für die Ermittlung von Bodenrichtwerten

  • Ableitung und Fortschreibung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten

  • Erstellung einer Übersicht über den Grundstücksmarkt

  • Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes

  • Vorbereitung der Wertermittlungen

  • Erteilungen von Auskünften an jedermann über die Bodenrichtwerte und die Daten des Grundstücksmarktes

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Stadt Mülheim an der Ruhr. Diese Auskünfte dürfen gem. § 10 Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Auskünfte an öffentlich bestellte und vereidigte oder nach DIN EN 45013 zertifizierte Sachverständige für Grundstückswertermittlung nicht anonymisiert.

Für jede Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Gebühr:

140 Euro je Antrag für bis zu 50 nicht anonymisierte Kauffälle, jeden weiteren nicht anonymisierten Kauffall 10 Euro

 

Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

 

 

 

 

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