Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Gütersloh

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Die örtlichen Gutachterausschüsse sind Behörden des Landes. Sie sind unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Kollegialgremien.

Die Tätigkeit in den Gutachterausschüssen ist ehrenamtlich und wird überwiegend von  Sachverständigen aus den Fachbereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Bankwesen, Land- und Forstwirtschaft sowie Vermessungs- und Liegenschaftswesen ausgeübt.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:

  • Publikation von Daten über den örtlichen Immobilienmarkt
  • Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Gütersloh 
  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag
  • Erstellung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  • Erstellung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
  • Erstellung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte
  • Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten 

Aufgaben der Geschäftsstelle

Zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Tätigkeiten bedienen sich die Gutachterausschüsse ihrer Geschäftsstellen. Diese sind jeweils bei der Gebietskörperschaft eingerichtet, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde.

Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung. Diese bildet die Datenbasis für die meisten weiteren Aufgaben.

Notare und andere Stellen sind gemäß § 195 BauGB verpflichtet, Abschriften beurkundeter Kaufverträge und sonstige den Grundstücksmarkt betreffende Unterlagen, den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse zu übersenden.

Die Verträge werden durch die Geschäftsstelle nach Weisung des Gutachterausschusses ausgewertet. Die Kaufpreissammlung wird um signifikante, die Immobilie beschreibende preis- bzw. wertrelevante Daten ergänzt. Durch die Kaufpreissammlung ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert wird.

Weitere Aufgaben sind:

  • Vorbereitung der Bodenrichtwertermittlung
  • Beobachtung und Analyse des Grundstücksmarktes
  • Ableitung und Fortschreibung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung, wie Bodenpreisindexreihen, Liegenschaftszinssätze, Umrechnungskoeffizienten  und Marktanpassungsfaktoren
  • Erteilung von Auskünften über die Bodenrichtwerte
  • Erteilung von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung
  • Vorbereitung von Wertermittlungen
  • Erledigung der Verwaltungsaufgaben

Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen sowohl der Inhalt der Kaufverträge als auch sämtliche sonstigen personenbezogenen Daten der Kaufpreissammlung grundsätzlich dem Datenschutz. Die Kaufpreissammlung und weitere Datensammlungen dürfen nur von Mitgliedern des Gutachterausschusses und den Bediensteten der Geschäftsstelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben eingesehen werden.

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