Gemäß §§ 35 bis 39 ImmoWertV wird im Sachwertverfahren der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der baulichen und sonstigen Anlagen und dem Bodenwert ermittelt. Durch die Anwendung eines Marktanpassungsfaktors (Sachwertfaktor nach § 21 ImmoWertV) wird der Sachwert an die aktuelle Marktlage angepasst.
Auf Grundlage von Kaufpreisen für Weiterverkäufe von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Doppelhaushälften und Reihenhäusern aus dem Berichtszeitraum hat der Gutachterausschuss Marktanpassungsfaktoren (Verhältnis Kaufpreis/Sachwert) ermittelt.
Basis der Auswertungen ist das in der ImmoWertV beschriebene Modell zur Ableitung von Sachwertfaktoren. Die Ableitung der Sachwertfaktoren erfolgt nach den Modellparametern der NHK 2010, diese sind Abschnitt 8.1 zu entnehmen. Ein individueller Regionalfaktor wurde bisher nicht ermittelt, aus diesem Grund ist ein
wertneutraler Regionalfaktor von 1,0 anzuhalten. Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer der Objekte gemäß Anlage 2 der ImmoWertV. Zur Ermittlung des Modernisierungsgrades sowie der Standardstufe wurden die Angaben der Erwerber angehalten und um weitere Recherchen ergänzt. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale, beispielsweise Baumängel oder Bauschäden, blieben bei der Sachwertermittlung unberücksichtigt. Somit ist es erforderlich, nach der Marktanpassung durch den Sachwertfaktor ggf. Zu- oder Abschläge aufgrund der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale anzubringen (§ 8 ImmoWertV).
Die ausgewertetend Sachwertfakoren finden Sie im Grundstücksmarktbericht.
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