Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen ein neutrales, weisungsungebundenes Gremium ehrenamtlich tätiger Immobiliensachverständiger. Er erstattet unter anderem objektive, durch subjektive Interessen nicht beeinflusste Wertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum und Rechte an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder ihnen gleichstehende Berechtigte, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden sowie Gerichte und Justizbehörden. Pflichtteilsberechtigte sind antragsberechtigt, soweit für deren Pflichtteil der Wert eines Grundstücks von Bedeutung ist. Wertgutachten über den Mietwert von Wohnungen, Büro- oder Geschäftsräumen können außer dem Vermieter auch die Mieter beantragen.
Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die in Essen organisatorisch dem Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement angegliedert ist; fachlich untersteht die Geschäftsstelle ausschließlich der Weisung des Gutachterausschusses
Um den Markt zu beschreiben, muss man ihn kennen. Der Gutachterausschuss führt dazu eine Kaufpreissammlung. Die hierin enthaltenen Daten werden unter anderem Grundstückskaufverträgen entnommen, die die beurkundenden Stellen (u.a. Notare) dem Gutachterausschuss zur Verfügung zu stellen haben. Diese Verträge werden unter strenger Wahrung des Datenschutzes analysiert. Sie sind Grundlage für Wertermittlungen und Marktanalysen.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der Stadt Essen bestellt; sie sind Sachverständige u.a. aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen sowie der Immobilienwirtschaft und Finanzverwaltung. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die interdisziplinäre Zusammensetzung garantiert neutrale und fachkundige Marktbeobachtungen und Lösungen komplexer Bewertungsaufgaben.