Allgemeine Informationen
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Behörde des Landes NRW ein neutrales, weisungsungebundenes Gremium ehrenamtlich tätiger Immobiliensachverständiger.
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Aufgaben des Gutachterausschusses
Die Hauptaufgabe des Gutachterausschusses ist die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
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Gebühren des Gutachterausschusses
Hier finden Sie einen Auszug aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen sind das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S.639) sowie die Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung GAVO NRW) vom 23. März 2004 (GV.NW. S.146), in der jeweils geltenden Fassung.
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