Gesetzliche Grundlagen sind heute das Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) sowie die Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung GrundWertVO NRW) vom 8. Dezember 2020 (GV.NRW. Ausgabe 2020 Nr. 57 vom 16.12.2020, S.1137 bis 1210), in der jeweils geltenden Fassung.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören u.a.:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Jährliche Ermittlung von Bodenrichtwerten für das Stadtgebiet Essen
- Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren)
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (z.B. Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Wertermittlungen für Sozialbehörden nach dem zehnten Buch Sozialgesetzbuch (überschlägige Wertermittlungen)
- Mitwirkung bei der Erstellung des Essener Mietspiegels für nicht preisgebundene Wohnungen