Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich für den Bereich des Stadtgebiets Essen bezogen auf den 1. Januar Bodenrichtwerte gemäß § 196 BauGB.
Der Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) eines Grundstücks, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich stets auf unbebaute Grundstücke. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 Abs.1 BauGB).
Sie können die Bodenrichtwerte im Internet über BORIS.NRW kostenfrei einsehen und auch als Dokument herunterladen.
Für Bodenrichtwerte aus zurückliegenden Jahrgängen, die nicht auf BORIS.NRW zu finden sind, können Sie beim Gutachterausschuss eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft beantragen. Dafür ist eine Gebühr von 46,- € zu entrichten. Diese Gebühr gilt auch für alle nicht auf BORIS.NRW enthaltene Daten wie z.B. zurückliegende Grundstücksmarktberichte. Entsprechende Beantragungsformulare finden Sie auf unserer Downloadseite.