Der jährlich erscheinende Grundstücksmarktbericht wird mit dem Ziel erstellt, den Essener Immobilienmarkt transparent zu machen.
Zur Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert eines Grundstücks werden sogenannte für die Wertermittlung erforderliche Daten benötigt. Der Gutachterausschuss hat gemäß § 193 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 ff. Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) die für die Wertermittlung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung abzuleiten. Hierzu gehören insbesondere Indexreihen und Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze und Rohertragsvervielfältiger sowie Sachwertfaktoren für bebaute Grundstücke.
Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden nach den Modellen der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse in NRW (AGVGA.NRW) abgeleitet. Diese beruhen auf den aktuellen Richtlinien des Bundes. Die Modelle und ihre Umsetzung in Essen ist im Grundstücksmarktbericht ausführlich beschrieben. In diesem Kontext wurden auch die bei der Auswertung der Kaufverträge verwendeten Bewirtschaftungskosten veröffentlicht. Wegen der Modellkonformität wird Sachverständigen die Beachtung und Einhaltung der Modellparameter empfohlen.
Im Essener Grundstücksmarktbericht werden insbesondere folgende Daten dokumentiert:
- Boden- und Preisindexreihen
- Liegenschaftszinssätze und Rohertragsvervielfältiger
- Sachwertfaktoren
- Vergleichsfaktoren
- Rahmenwerte für besondere Grundstücksqualitäten
Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten werden jährlich kostenfrei im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.
Grundstücksmarktberichte - ab Jahrgang 2000 - sind auf BORIS.NRW herunterladbar. Grundstücksmarktberichte, die nicht auf BORIS.NRW zu finden sind, können gegen eine Gebühr von 46,- € digital oder als Druckversion hier bezogen werden.