Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert - § 194 BauGB)
• unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken
• über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile (Enteignung)
• Gutachten über Miet- oder Pachtwerte
Antrag auf Erstellung eines