Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erstatten Wertgutachten, führen eine Kaufpreissammlung, ermitteln und veröffentlichen Bodenrichtwerte, ermitteln die für die Bewertung erforderlichen Daten aus der Kaufpreissammlung (Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren u.ä.) und können Mietspiegel erstellen.
Im Jahre 1981 ist für das Land Nordrhein-Westfalen ein Oberer Gutachterausschuss gebildet worden. Seine Geschäftsstelle wurde bei der Bezirksregierung Köln eingerichtet. Der Obere Gutacherausschuss mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln erstattet Obergutachten auf Antrag eines Gerichts oder einer Behörde in einem gesetzlichen Verfahren, wenn ein Gutachten eines örtlichen Gutachterausschusses vorliegt. Er stellt ferner die einzelnen Grundstücksmarktinformationen aller Gutachterausschüsse in NRW zusammen und veröffentlicht diese jährlich im Grundstücksmarktbericht NRW. Komprimierte Marktinformationen und nähere Aufgabenbeschreibungen sind gebührenfrei im Internet vorhanden. Ferner führt der Obere Gutachterausschuss das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-NRW auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltungen.