Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung als qualifizierte Kaufpreisauskunft im Sinne von § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW richtet sich an professionelle Nutzer wie Sachverständige, Gutachter etc. Der Online-Zugang zur qualifizierten Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist bei Bedarf in einer späteren Ausbaustufe von BORIS-NRW vorgesehen.
Bis dahin erhalten Sie eine Auskunft auf schriftlichen Antrag hin. Diese Auskünfte werden grundstücksbezogen abgegeben. Sie dürfen nur bei berechtigtem Interesse und der Zusicherung des Nutzers, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, erteilt werden.
Seit März 2004 können auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte als Durchschnittswert aus der Kaufpreissammlung erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.