Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind selbständige und keinerlei Weisung unterworfene Fachbehörden des jeweiligen Bundeslandes und nehmen in Form weisungsfreier Kollegialgremien Wertermittlungsaufgaben nach dem Baugesetzbuch wahr. Sie sind nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung (GrundWertVO NRW) bei den kreisfreien Städten, Kreisen und Großen kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet. Die Mitglieder des Gutachterausschusses sind von der Bezirksregierung für jeweils fünf Jahre bestellt und ehrenamtlich tätig. Sie verfügen über Sachkunde und Kenntnis des örtlichen Grundstücksmarktes und kommen in Dortmund u. a. aus den Berufssparten Architektur-, Bau-, Liegenschafts- und Vermessungswesen, TU Dortmund, Landwirtschaft und dem Bereich der bei der IHK öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die interdisziplinäre Zusammensetzung garantiert kompetente Lösungen komplexer Bewertungsaufgaben.
Gutachterausschüsse bedienen sich zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Tätigkeiten einer Geschäftsstelle, die bei der jeweiligen Gebietskörperschaft eingerichtet ist, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet wurde. Die Geschäftstelle des Gutachterausschusses Dortmund ist organisatorisch dem Vermessungs- und Katasteramt Dortmund angegliedert.
Der Gutachterausschuss
- führt als Grundlage seiner Tätigkeit eine Kaufpreissammlung nach § 195 Baugesetzbuch (BauGB). Er informiert über die Umsatz- und Preisentwicklung in den verschiedenen Teilmärkten durch die jährlichen Veröffentlichungen der Boden- und Immobilienrichtwerte und den sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Grundstücksmarktbericht.
- erteilt Auskünfte über Bodenrichtwerte und Immobilienrichtwerte an jedermann und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an vereidigte und zertifizierte Sachverständige
- ermittelt auf der Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge die Boden- und Immobilienrichtwerte und sonstige erforderliche Daten u.a. Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Vergleichs- und Marktanpassungsfaktoren
- erstattet Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert - § 194 BauGB)
- unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken,
- über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile (Enteignung),
- Gutachten über Miet- oder Pachtwerte
- beschließt zonale Bodenrichtwerte (flächendeckend für das Stadtgebiet Dortmund) und Immobilienrichtwerte, veröffentlicht unter BORIS-NRW
Maßgebend für die Tätigkeit des Gutachterausschusses sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), die Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung (GrundwertVO NRW) sowie die Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken [ImmoWertV] in der jeweils geltenden Fassung.
DATENSCHUTZ Nach den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen sowohl der Inhalt der Kaufverträge als auch sämtliche sonstige personenbezogene Daten der Kaufpreissammlung grundsätzlich dem Datenschutz.