Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Bocholt

kollage

Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Ableitung der Boden- und Immobilienrichtwerte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag nicht anonymisierte bzw. anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung gemäß § 34 Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW).

Nicht anonymisierte Auskünfte (grundstücksbezogene Auskünfte) erfordern neben der Antragstellung die Angabe des Verwendungszweckes, die Darlegung eines berechtigten Interesses und die schriftliche Zusicherung des Antragsstellers, dass die Daten nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden, nur in anonymisierter Form weitergegeben werden und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Datennutzung eingehalten werden. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn die Auskunft für konkrete Wertermittlungsfälle nach § 194 BauGB oder nach dem Bewertungsgesetz verwendet werden soll. Die Möglichkeit einer grundstücksbezogenen Auskunft wird insbesondere von Sachverständigen zur Begründung von Gutachten genutzt.

Antrag nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Im Übrigen werden Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Form erteilt. Anonymisierte Auskünfte erfordern neben der Antragstellung die Angabe des Verwendungszwecks und die schriftliche Zusicherung des Antragstellers, dass die Daten nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden.

Antrag anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Gebühren der Auskünfte richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW):

5.3.2.1
Auskunft aus der Kaufpreissammlung, je Antrag für

  1. nicht anonymisierte Kauffälle
    Gebühr: 40 Euro Bearbeitungspauschale plus pauschal 100 Euro für den 1. bis 50. Kauffall sowie 10 Euro für jeden weiteren Kauffall
  2. anonymisierte Kauffälle
    Gebühr: Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7
  3. anonymisierte und nicht anonymisierte Kauffälle für Testzwecke oder wenn sie ausschließlich der Wissenschaft oder der Ausbildung dienen
    Gebühr: keine.

 

Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Auskünften:

Jörg Böcker
Telefon: 02871 953-31 58
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Nina Betting
Telefon: 02871 953-31 60
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