Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Bocholt

kollage

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 1. Januar des jeweiligen Jahres ermittelt.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt und dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW kann man im Internet die Bodenrichtwerte, auch der Vorjahre, kostenlos einsehen bzw. einen Ausdruck aus der Bodenrichtwertkarte erstellen.BORIS.NRW

 

 

Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Auskünften:

Jörg Böcker
Telefon: 02871 953-31 58
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