Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Bocholt

kollage

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind selbständige und keinerlei Weisung unterworfene Fachbehörden des jeweiligen Bundeslandes und nehmen in Form weisungsfreier Kollegialgremien Wertermittlungsaufgaben nach dem Baugesetzbuch wahr. Sie sind nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung (GrundWertVO NRW) bei den kreisfreien Städten, Kreisen und großen kreisangehörigen Gemeinden eingerichtet.

 

 

 

 

 

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