Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Bocholt

kollage

Die zentrale Aufgabe der Gutachterausschüsse ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Somit gehören gemäß § 193 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 28 ff. Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) zu den wesentlichen Aufgaben:

  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • die Ermittlung und Bereitstellung von Bodenrichtwerten jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Bocholt
  • die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
  • die Ermittlung und Bereitstellung von Immobilienrichtwerten
  • Publikationen von Daten über den örtlichen Grundstücksmarkt (Grundstücksmarktbericht)
  • die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen, Marktanpassungsfaktoren)
  • die Erstattung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag

 

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