Die zentrale Aufgabe der Gutachterausschüsse ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sorgen. Somit gehören gemäß § 193 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 28 ff. Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW) zu den wesentlichen Aufgaben:
- die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- die Ermittlung und Bereitstellung von Bodenrichtwerten jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Bocholt
- die Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- die Ermittlung und Bereitstellung von Immobilienrichtwerten
- Publikationen von Daten über den örtlichen Grundstücksmarkt (Grundstücksmarktbericht)
- die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Liegenschaftszinssätze, Bodenpreisindexreihen, Marktanpassungsfaktoren)
- die Erstattung von Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie Rechten an Grundstücken auf Antrag