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Titelblatt Mietspiegel KreisOlpe2021 webEin qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Mietspiegel, „der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist“.
Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.

Der qualifizierte Mietspiegel für den Kreis Olpe 2021 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Auswertung nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der sieben Kommunen des Kreises Olpe erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von September 2020 bis November 2020 bei Eigentümern von Wohnungsbeständen im Kreis Olpe mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden dabei zufällig ausgewählt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet.

Über den gesamten Erstellungszeitraum hinweg wurden die Arbeiten durch den Arbeitskreis Mietspiegel begleitet, der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe geleitet wurde.
Die Auswertung der Daten und die wissenschaftliche Bearbeitung des Mietspiegels erfolgte durch Analyse & Konzepte immo.consult GmbH, Gasstraße 10, 22761 Hamburg.

Der Mietspiegel wurde von den Mieter- und Vermietervertretern und allen Kommunen des Kreises anerkannt und daraufhin zum 01. März 2021 in Kraft gesetzt.

Nach der Mietrechtsreform 2001 sind qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen. Die rechtliche Grundlage für die Fortschreibung eines existierenden Mietspiegels ist im § 558d Abs. 2 BGB begründet.

Der Mietspiegel wurde nun auf Basis des Verbraucherpreisindex zum Stichtag 01.09.2022 fortgeschrieben. Für die zum Stichtag 01.09.2024 anstehende vollständige Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels wird im Herbst 2024 wieder eine umfangreiche Datenerhebung am Mietwohnungsmarkt im Kreis Olpe durchgeführt.

Der aktualisierte Mietspiegel wurde von den Mieter- und Vermietervertretern und den Kommunen des Kreises anerkannt und daraufhin zum 01. März 2023 in Kraft gesetzt.

Die aktualisierte Mietspiegelbroschüre zum gebührenfreien Download im PDF-Dateiformat finden Sie im Bereich Dokumente.

Eine bequeme und schnelle Möglichkeit zur individuellen Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete bietet der kostenlose Online-Rechner zum qualifizierten Mietspiegel. Sie ersparen sich dort die einzelnen manuellen Berechnungsschritte der Korrekturparameter.

 

Mietspiegel 2023 (PDF)

Online-Rechner (externer Link)

Die Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser im Kreis Olpe wurden auf der Basis der Normalherstellungskosten 2010 ermittelt. Das Verhältnis von Kaufpreis zu Sachwert wurde mit Hilfe einer linearen Regressionsanalyse auf Basis der Daten des jeweiligen Vorjahres errechnet.

Nähere Informationen zur Methodik und des angewandten Sachwertmodells, finden Sie in unseren Grundstücksmarktberichten.

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Zusammenfassung der ermittelten Sachwertfaktoren der letzten Jahre.

 

Datenbasis Grundstücksmarktbericht    
 2023 2024  Kreisdurchschnitt  nach Richtwertbereichen
 2023, 1. Halbjahr 2023

 Kreisdurchschnitt

 
 2022 2023

 Kreisdurchschnitt

 nach Richtwertbereichen
 2021 2022  Kreisdurchschnitt  nach Richtwertbereichen
 2020 2021  Kreisdurchschnitt  nach Richtwertbereichen
 2019 2020  Kreisdurchschnitt  nach Richtwertbereichen
 2018 2019  Kreisdurchschnitt  nach Richtwertbereichen
 2017 2018  Kreisdurchschnitt  nach Richtwertbereichen
 2016 2017  Kreisdurchschnitt  nach Richtwertbereichen
 2015 2016  Kreisdurchschnitt  nach Richtwertbereichen
 1994 + 1995 1996  Kreisdurchschnitt  nicht ermittelt

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe
Westfälische Straße 75
57462 Olpe

Tel.: 02761 / 81-395
Fax: 02761 / 94503-395
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Rechtshinweis

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe ist Herausgeber der Site www.gars.nrw/olpe.

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Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Der Gutachterausschuss für
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Ansprechpartner/in für den Datenschutz

Der/die Datenschutzbeauftragte des Gutachterausschusses ist:

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Westfälische Straße 75
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Allgemeines zur Datenverarbeitung

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Beschreibung der Datenverarbeitung

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Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses des Gutachterausschusses oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 DSG NRW als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.

 

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Beschreibung

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Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist die Einwilligung des Nutzers, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 DSG NRW.

Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten dient uns allein einer Kontaktaufnahme per E-Mail.

Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.

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Der Widerruf der Einwilligung ist per E-Mail an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse oder per Post an die im Impressum genannte Adresse zu richten.

Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten - von ihrer Speicherung abgesehen - nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Löschung

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 DSG NRW stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(2) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 DSG NRW beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Der Gutachterausschuss erteilt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Zur Antragstellung reicht ein formloser und unterschriebener Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein o.ä. bei.

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit dem Gebührentarif zur Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebO).

Nähere Informationen und eine Beispielkostenrechnung können Sie unserem Flyer entnehmen.

Infoflyer

Einen Antragsvordruck finden Sie hier im PDF-Format:

Antrag Verkehrswertgutachten

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