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Gutachterausschuss

Vorsitzender:

Dipl.-Ing. Martin Oschinski

 

Geschäftsstelle

Leiter der Geschäftsstelle:

Dipl.-Ing. Martin Eickhoff, Telefon 02303 / 27 - 10 68


Auskünfte:

Wilhelm Beckmann, Telefon 02303 / 27 - 29 68
Renzo Benincasa, Telefon 02303 / 27 - 22 68
Florian Eckelt, Telefon 02303 / 27 - 33 68
Frank Elsermann, Telefon 02303 / 27 - 12 68
Dominik Finsterbusch, Telefon 02303 / 27 - 32 68
Bianca Maertin, Telefon 02303 / 27 - 20 67
Julia Nolte, Telefon 02303 / 27 - 40 68
Klaus Rubke, Telefon 02303 / 27 - 23 68
Levin Sewald, Telefon 02303 / 27 - 2068

Dienstgebäude Zechenstraße 51, 1. Etage, Zimmer 109 - 113

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
für Grundstückswerte im Kreis Unna
Zechenstraße 51
59425 Unna

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 8.00 - 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung  

 

Wozu Wertgutachten?

Wertgutachten dienen der individuellen Markttransparenz, indem der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ermittelt wird. Der Gutachterausschuss kann mit einem Wertgutachten außerdem die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust ermitteln und Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensteile erstatten.

Wer erstellt die Wertgutachten?

Der Gutachterausschuss besteht aus Sachverständigen auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung. Im Einzelfall der Verkehrswertermittlung ist er mit einem Vorsitzenden und mindestens zwei ehrenamtlichen Gutachtern besetzt.

Wer ist antragsberechtigt?

In der Regel die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist. Die Antragberechtigung ist im Übrigen in § 193 Baugesetzbuch geregelt. Wertgutachten müssen schriftlich beantragt werden. Dies kann formlos oder mit dem Antragsformular des Gutachterausschusses erfolgen. Eine Abschrift des Gutachtens ist dem Eigentümer zu übersenden.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Bauzeichnungen, Wohn-, Nutzflächen- und Baumassenberechnungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungs- und Teileigentum (Aufteilungsplan)
  • Aktueller beglaubigter Grundbuchauszug (nur Abteilung I und II)
  • Verträge, z.B. Erbbaurechtsvertrag, Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht etc.
  • Angaben zur Miethöhe
  • Verträge sonstiger privatrechtlicher Vereinbarungen
  • Lageplan bei Bewertung von Grundstücksteilflächen mit Darstellung der Fläche

Hier finden Sie ein Antragsformular 

 

Welche Gebühren fallen an?

Einen Auszug aus der Gebührentafel finden unter dem Punkt:
 
Der Gutachterausschuss ⇒ Gebühren des Gutachterausschusses.

Warum wird eine Kaufpreissammlung geführt?

Durch die Kaufpreissammlung ist sichergestellt, dass der Gutachterausschuss über die Vorgänge auf dem Grundstücksmarkt umfassend informiert ist und dass daraus marktkonforme Daten für den Grundstücksmarktbericht, die erforderlichen Daten und die Bodenrichtwerte ermittelt werden können. Die Kaufpreissammlung spiegelt das tatsächliche Geschehen des Grundstücksmarktes wieder.

Was ist die Datengrundlage einer Kaufpreissammlung?

Alle beurkundenden Stellen, z.B. Notare, übersenden dem Gutachterausschuss Abschriften von Verträgen, in denen ein Grundstück verkauft oder ein Erbbaurecht begründet wurde. Dies gilt z.B. auch für Eigentumsübergänge im Wege des Tausches, für den Enteignungsbeschluss, den Grenzregelungs- oder Baulandumlegungsbeschluss und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren.

Zur Auswertung entnimmt der Gutachterausschuss Informationen aus den Grundstückskaufverträgen. Hierzu gehören u.a. Kaufpreis, Grundstücksfläche, Lage, Rechte und Belastungen. Diese Daten werden um weitere, aus den Verträgen nicht ersichtliche Informationen ergänzt. Hierzu gehören z.B. die Daten der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan), der Erschließungszustand und die Art des Gebäudes (Einfamilienhaus oder Gewerbeobjekt).
Die Angaben werden ohne personenbezogene Daten über Verkäufer und Käufer verarbeitet. Um den Datenschutz sicherzustellen, werden die Kaufverträge nach der Auswertung vernichtet.

Wer erhält Informationen aus der Kaufpreissammlung?

Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstücksmarktberichtes und der erforderlichen Daten sowie zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und zur Erstellung von Wertgutachten verwendet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Hierzu zählen u.a. öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden auf schriftlichen Antrag von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellt.

Antragsmuster

Ein Antragsmuster für eine kostenpflichtige Auskunft aus der Kaufpreissammlung finden Sie hier:

anonymisiert: Antragformular
nicht anonymisiert: Antragformular

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Unna stellt erstmalig Daten aus dem Grundstücksmarktbericht als interaktive Visualisierungen bereit.

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