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Die zentrale Aufgabe -> Für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen!

 

Gemäß §193 Baugesetzbuch:

  • die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
  • die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten,bericht.png
  • die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
  • die Veröffentlichung eines Grundstücksmarktberichtes,
  • die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien

Außerdem:

  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
  • Erteilung von Vergleichswertauskünften
  • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung

 

 

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