Die zentrale Aufgabe -> Für Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen!
Gemäß §193 Baugesetzbuch:
- die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
- die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
- die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
- die Veröffentlichung eines Grundstücksmarktberichtes,
- die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien
Außerdem:
- Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
- Erteilung von Vergleichswertauskünften
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung