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Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Immobilien in der jeweils definierten
Immobilienrichtwertzone. Sie werden sachverständig aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet
und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen als Wert in Euro pro m² Wfl.
festgesetzt. Immobilienrichtwerte stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne
des § 20 ImmoWertV dar und sind zunächst nur Orientierungswert. Erst wenn in einem Gutachten
eines Sachverständigen oder des Gutachterausschusses sachverständige Einschätzungen vor-
genommen werden, können die Immobilienrichtwerte die Grundlage für die Verkehrswertermitt-
lung im Vergleichswertverfahren sein.
Die Immobilienrichtwerte werden im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes NRW unter
www.boris.nrw.de veröffentlicht.

 

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