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Eine der wesentlichsten Aufgaben der Gutachterausschüsse ist die Ermittlung der Bodenrichtwerte für Bauland (§ 196 BauGB). Diese Bodenrichtwerte, zum 01.01.2011 erstmalig als zonale Werte, werden bis zum 15. Februar eines jeden Jahres, bezogen auf den Stichtag 01.01. ermittelt.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen vom Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwertpräsentation ist im Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS) des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.boris.nrw.de unentgeltlich einsehbar.

Dokumente und Daten, die vom Nutzer über automatisierte Verfahren abgerufen werden sind kostenfrei.

Auskünfte erteilt während der Dienststunden ebenfalls die Geschäftstelle des Gutachterausschusses, Technisches Rathaus, 2. Etage, Zimmer 206, Tel. 02306 - 1041548.

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