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Als Sachverständiger für Grundstücks- und Immobilienbewertungen können Sie zur Begründung ihrer Gutachten auf schriftlichen Antrag Auskünfte in anonymisierter Form aus der Kaufpreissammlung erhalten.

Die Gebühren betragen gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenverordnung - VermWertKostO NRW) vom 12.12.2019 je Antrag für bis zu 50 nicht anonymisierte Kauffälle 140,--€ und für jeden weiteren nicht anonymisierten Kauffall 10,--€. Für anonymisierte Kauffälle gilt die Zeitgebühr gemäß § 2 Absatz 7.

Bei Fragen und Auskünften stehen Ihnen gerne

Herr Gunnemann / Herr Schulze  unter der Telefon-Nr. (02306) 104- 1548 zur Verfügung.

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